Gutscheine aus 2023 verfallen am 31. Dezember — Hamburger App-Entwickler will das Geld aus der Schublade retten
40 Prozent der Deutschen haben schon mindestens einmal einen Gutschein verfallen lassen. Wer 2023 einen Gutschein gekauft oder geschenkt bekommen hat, muss ihn in der Regel bis 31. Dezember 2026 einlösen. Der Hamburger Entwickler Oleksii Zeleniuk hat mit Gutscheinify eine App gebaut, die rechtzeitig daran erinnert.
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Hamburg — In vielen Schubladen liegt bares Geld. Laut einer YouGov-Umfrage für Statista vom Dezember 2024 haben 40 Prozent der Deutschen schon mindestens einmal einen Gutschein verfallen lassen: 28 Prozent einmal, 12 Prozent sogar mehrfach. Bei den 18- bis 24-Jährigen sind es 52 Prozent.
Oft ist der Grund schlicht Vergessen. In einer INNOFACT-Umfrage im Auftrag des WDR (n = 1.047) gaben rund 21 Prozent an, gar nicht mehr gewusst zu haben, dass sie den Gutschein besitzen. Rund 40 Prozent hatten nach eigener Aussage noch keine Zeit, ihn einzulösen.
Die Frist läuft: Gutscheine aus 2023 verjähren am 31.12.2026
Ist keine kürzere, wirksame Frist aufgedruckt, gilt für Gutscheine die dreijährige Regelverjährung nach § 195 BGB. Sie beginnt erst am Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde. Ein Gutschein aus dem Jahr 2023 muss also spätestens am 31. Dezember 2026 eingelöst werden.
Kürzere Fristen sind nicht automatisch wirksam: Das Oberlandesgericht München hat eine Befristung von nur einem Jahr bei Geschenkgutscheinen eines Online-Shops als unangemessene Benachteiligung der Kunden gewertet (Urteile vom 17.01.2008, Az. 29 U 3193/07, und vom 14.04.2011, Az. 29 U 4761/10). Und selbst wenn eine aufgedruckte Frist abgelaufen ist, können Verbraucher laut Verbraucherzentrale innerhalb der drei Jahre oft noch den Geldwert verlangen, abzüglich des entgangenen Gewinns des Händlers.
Das Vergessen ist einkalkuliert
Wie wichtig nicht eingelöste Gutscheine für Anbieter sein können, zeigt der Erlebnisanbieter Jochen Schweizer mydays. Gegenüber der WirtschaftsWoche bestätigte das Unternehmen, die verfallenden Gutscheine seien in die Finanzierungsstrategie eingerechnet (WirtschaftsWoche, 14.07.2024).
Unabhängig davon verhängten die Staatsanwaltschaft München I und das Amtsgericht München im Dezember 2024 Bußgelder von insgesamt 3,9 Millionen Euro, darunter 2,59 Millionen Euro gegen die Jochen Schweizer GmbH und 1,3 Millionen Euro gegen die mydays GmbH. Grund war der Vertrieb von Gutscheinen ohne die erforderliche BaFin-Erlaubnis, also Verstöße gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).
Die Lösung: alle Gutscheine und Kundenkarten in einer App
Hier setzt Gutscheinify an. Mit der App des Hamburger Entwicklers Oleksii Zeleniuk lassen sich Gutscheine per Foto, E-Mail-Weiterleitung oder von Hand erfassen. Code, Wert und Ablaufdatum werden erkannt, und die App erinnert rechtzeitig vor dem Ablauf. Auch Kundenkarten wie Payback, Lidl Plus, dm, Rewe oder Rossmann lassen sich hinterlegen und an der Kasse im Vollbild vorzeigen, auch offline.
„Ich hatte einen Gutschein über rund 150 Euro per E-Mail bekommen. Als ich ihn einlösen wollte, war er im Postfach nicht mehr auffindbar“, sagt Zeleniuk. „Gutscheine und Kundenkarten sind über Apps, E-Mails, Papier und Schlüsselanhänger verstreut. Gutscheinify bündelt alles an einem Ort.“
Die App ist kostenlos für bis zu 10 Gutscheine und 10 Kundenkarten. Gutscheinify Pro (2,99 € im Monat oder 19,99 € im Jahr) bietet unbegrenzt viele Einträge und den automatischen E-Mail-Import. Die Daten liegen auf Servern in der EU, die App ist DSGVO-konform; Nutzerdaten werden nicht verkauft, Fremdwerbung gibt es nicht.
Gutscheinify ist verfügbar für iOS und Android. Download und Demo: gutscheinify.de
Fakten auf einen Blick
- 40 % der Deutschen haben schon mindestens einmal einen Gutschein verfallen lassen, 28 % einmal, 12 % mehrfach (YouGov/Statista, Dez. 2024)
- 52 % sind es bei den 18- bis 24-Jährigen (YouGov/Statista, Dez. 2024)
- rund 21 % wussten nicht mehr, dass sie den Gutschein besitzen (INNOFACT im Auftrag des WDR, n = 1.047)
- 31.12.2026: Gutscheine aus 2023 verjähren, sofern keine kürzere, wirksame Frist gilt (§ 195 BGB, Verbraucherzentrale)
- 3,9 Mio. € Bußgelder gegen ProSiebenSat.1, Jochen Schweizer und mydays wegen Gutscheinvertriebs ohne BaFin-Erlaubnis (Staatsanwaltschaft/Amtsgericht München, Dez. 2024)
- 18,01 Mrd. USD Volumen des deutschen Gutscheinmarkts 2025 (Research & Markets, Germany Gift Card Databook Q1 2026)
Quellen
- YouGov/Statista, Dez. 2024, via ZDFheute: https://www.zdfheute.de/ratgeber/weihnachten-geschenk-gutschein-gueltigkeit-gesetz-100.html
- INNOFACT-Umfrage im Auftrag des WDR (n = 1.047): https://www.marktforschung.de/marktforschung/a/geschenk-gutscheine-landen-oft-in-der-schublade/
- Verbraucherzentrale zu Gültigkeit, Fristen und OLG-München-Urteilen: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/gutscheine-als-geschenk-so-lange-sind-sie-gueltig-13861
- OLG München, Urteile vom 17.01.2008 (29 U 3193/07) und 14.04.2011 (29 U 4761/10)
- WirtschaftsWoche, Leonard Frick, 14.07.2024: https://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/jochen-schweizer-mydays-das-steckt-hinter-dem-geschaeft-mit-erlebnisgutscheinen/29892850.html
- ProSiebenSat.1 Media SE, Mitteilung vom 02.12.2024 zu den Bußgeldern
- Research & Markets, Germany Gift Card Databook Q1 2026



